
WasserWertSchätzen-Preis 2025
24. März 2025Das Landratsamt Landshut führt das Wasserschutzgebietsverfahren als zuständige Behörde durch. Die Antragsunterlagen wurden im Zeitraum vom 23.04.2025 bis 26.05.2025 (bzw. 05.06.2025 in Pfeffenhausen und 06.06.2025 in Furth) in den betroffenen Gemeinden und am Landratsamt öffentlich ausgelegt – auch online waren die Unterlagen verfügbar. Bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist hatten Betroffene Zeit Einwendungen zu erheben. Die Einwendungen werden nun bearbeitet und das Landratsamt gibt anschließend einen Erörterungstermin bekannt, zu dem alle Personen/Verbände eingeladen werden, die schriftlich Einwendung erhoben haben. Beim Erörterungstermin können die rechtlichen und fachlichen Fragen aus den Einwendungen erläutert werden. Das Landratsamt wägt abschließend die Belange gegeneinander ab und erlässt die Schutzgebietsverordnung. Dies dauert in der Regel in Bayern mehrere Jahre. Wie lange dieses Verfahren dauern wird, ist auch für uns nicht absehbar.
Ein möglicher Anspruch auf Entschädigungs- bzw. Ausgleichszahlungen ist nicht an das Erheben einer Einwendung geknüpft. Sollten Sie also keine Einwendung abgegeben haben, beeinflusst das Ihren möglichen Anspruch nicht.
Der Klageweg in Form eines Normenkontrollverfahrens steht nach Erlass der Schutzgebietsverordnung für Betroffene offen.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt unter:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/agws/gwwissen/wichtiges_schutzgut/index.htm. Dort können Sie auch die Broschüre „Keine Angst vor Wasserschutzgebieten“ der Regierung von Oberfranken kostenlos herunterladen, die einen Überblick über Schutzgebiete und das dazugehörige Verfahren gibt.
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