INSTALLATEURVERZEICHNIS

Gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung

Der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe führt zum 01.01.2016 entsprechend § 11 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung ein Installateurverzeichnis ein.

Das Verzeichnis dient der Sicherstellung, dass nur zugelassene Fachunternehmen die Errichtung und wesentliche Änderungen an Trinkwasserinstallationen beim Verbraucher durchführen dürfen.

Für den hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr von 105 € erhoben.

Die benötigten Unterlagen finden Sie im Anhang als Download.