AUSSCHREIBUNGEN & VERGABEN

nach VOB, VgV und UVgO

Ausschreibungen

Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A müssen Auftraggeber fortlaufend Unternehmen z.B auf dem Internetportal über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem Voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer informieren.

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen zu informieren.

Die Vergabeunterlagen zu aktuellen Ausschreibungen sind im Vergabeportal e-Service der Bayerischen Staatszeitung abrufbar.

 

Vergaben

Bauleistungen nach VOB/A
Entsprechend §20 VOB/A informieren wir über jeden vergebenen Auftrag, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt für die Dauer von sechs Monaten.

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO
Entsprechend §30 UVgO informieren wir über jeden vergebenen Auftrag: bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten.