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15. Dezember 2025Der sogenannte „Wassercent“ wird in Bayern eingeführt
Was ist der Wassercent überhaupt?
Es handelt sich dabei um eine Abgabe für die Entnahme und den Verbrauch von Grundwasser, eingeführt von der Bayerischen Staatsregierung. Der Verbrauch von Grundwasser soll damit künftig nicht mehr kostenlos sein. Die Abgabe beträgt einheitlich 10 Cent pro Kubikmeter.
Wer muss diese Abgabe bezahlen?
Grundsätzlich alle, die Grundwasser entnehmen und verbrauchen, möchte man meinen. Das sind in erster Linie wir als Wasserversorger und damit indirekt unsere Anschlussnehmer, sowie Unternehmen, die Wasser für ihre Produktion nutzen. Aber auch die Besitzer eigener Brunnen, wie etwa Landwirte, sind betroffen.
Nicht alle, die Wasser entnehmen müssen zahlen!
Welche Ausnahmen gibt es?
Die wichtigste Ausnahme ist die Freimenge, sie liegt bei 5000 Kubikmeter je Brunnen und Jahr. Die Abgabe wird also nur für den Verbrauch fällig, der über der Freimenge liegt. Da es sich im Wesentlichen um eine sogenannte leitungsgebundene Gebühr handelt, profitieren unsere Anschlussnehmer von dieser Freigrenze kaum.
Die Freimenge kann also von unseren Kunden grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, jedoch von den Besitzern eigener Brunnen.
Dem Anspruch auf Gleichbehandlung wird mit dieser Regelung nicht Rechnung getragen.
Wie wird der Verbrauch kontrolliert?
Dort, wo es Wasserzähler gibt, natürlich über diese Zähleinrichtung und das ist bei Privathaushalten, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, seit Jahrzehnten üblich und vorgeschrieben. Zudem unterliegen diese Zähler dem Eichgesetz.
Bei privaten Brunnen ist dies meist nicht gefordert. Es gibt also keine Verpflichtung zum Einbau von Zähleinrichtungen bei der privaten Entnahme von Grundwasser.
Dem Gesetzgeber genügt also die „Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser“. Das bedeutet im Klartext, dass jeder seinen Verbrauch selber schätzen darf. Dieser Schätzwert bildet dann die Grundlage für die Berechnung des Wassercents.
Anstatt Kontrolle setzt man in München scheinbar auf Vertrauen und Selbstkontrolle. Der Beliebigkeit wird damit Tür und Tor geöffnet. Man braucht sich also nicht zu wundern, wenn es an einer solchen Bevorzugung massive Kritik gibt, zumal damit dem eigentlichen Ziel, die Grundwasserentnahmen zu lenken, die Basis entzogen wird.
Scheinbar will man es ohnehin gar nicht wissen, wer wieviel Wasser entnimmt und verbraucht.
Wollte man dies, müsste man erst einmal feststellen, wo überall Brunnen in Betrieb sind und diese dann auch noch mit Messeinrichtungen ausstatten, aber das hält man für nicht zumutbar und auch für einen enormen bürokratischen Aufwand.
Wofür sollen die Einnahmen aus dieser Abgabe verwendet werden?
Dazu heißt es in der vorliegenden Novelle, es soll zweckgebunden etwa für den Wasser- und Trinkwasserschutz, zur Verbesserung der Wasserqualität, oder für nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen Verwendung finden. Demnach soll der Wassercent auch der Wasserversorgung zugutekommen. Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Ob sich die Verantwortlichen in München auch danach richten, das bezweifeln nicht wenige, zumal die gewählte sehr schwammige Formulierung zur Mittelverwendung großen Auslegungsspielraum lässt.
Wer ist für die Erhebung der Abgabe zuständig?
Die Politik hat sich dafür entschieden, die Umsetzung vorrangig den Wasserversorgern aufzuerlegen.
Die Verpflichtung der Wasserversorger hat zur Folge, dass der Wassercent in die periodische Gebührenkalkulation mit aufgenommen werden muss. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen. Damit unterliegt der Wassercent auch der Mehrwertsteuer und aus 10 Cent werden rund 11 Cent.
Unter Berücksichtigung unserer Verbrauchszahlen und unter Einbeziehung der voraussichtlichen Freimenge hat der Wasserzweckverband mit einem Abgabenaufkommen von jährlich ca. 250.000 € zu rechnen.
Dieser Betrag wird an den Staat weitergeleitet und dort wird entschieden, welcher Verwendung die Mittel zugeführt werden. Dem Wasserzweckverband bleibt es dann vorbehalten, Anträge zur lokalen Verwendung zu stellen.
Der bürokratische Aufwand für die Erhebung und die Wiederverwendung der Mittel wird enorm sein. Anträge müssen ausgearbeitet werden, diese werden wohl von der Wasserrechtsbehörde, in Verbindung mit den Wasserwirtschaftsämtern, zu prüfen sein und letztlich ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Das wird der Weg des Wassercents von Rottenburg nach München und zurück sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende Anträge auch eine Bewilligung erfahren.
Ab wann ist das neue Gesetz anzuwenden?Das Gesetz tritt, nach den politischen Vorgaben, nächstes Jahr, also 2026, in Kraft. In der Praxis sind jedoch Verzögerungen zu erwarten, da für die Umsetzung erst die Voraussetzungen, wie eine neue Gebührenkalkulation, geschaffen werden müssen. Der erste Erhebungszeitraum ist deshalb verkürzt auf die Zeit vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2026.
Ab 01.01.2027 gilt dann das gesamte Kalenderjahr als Erhebungszeitraum.
Fazit:
Die Verwendung der Mittel, die mit 88 Millionen € vorausberechnet wurden, ist sehr schwammig formuliert. Das heißt, es gibt keine Garantie für die Mittelverwendung im Bereich Grundwasserschutz.
Der bürokratische und finanzielle Aufwand für die Erhebung ist wohl sehr hoch.
Eine solche Abgabe einfach von den Wasserversorgern auf den Wasserpreis aufschlagen zu lassen, wird äußerst kritisch gesehen.
Die Erhebung der Abgabe (Steuer) ist zudem ungerecht. Es zahlen nur die kleinen Verbraucher. Die großen Schlucker werden scheinbar verschont. Ein Musterbeispiel für perfekte Lobbyarbeit. Das Gemeinwohlinteresse und der Gleichbehandlungsgrundsatz spielen offensichtlich keine große Rolle.
Beim Ressourcenschutz Grundwasser handelt es sich um eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, dafür braucht es keine zusätzliche Abgabe.
Wenn man eine solche Abgabe dennoch einführt, dürfte es keine Ausnahmen geben.
Es bleibt zu hoffen, dass wir den Wassercent nicht nur erheben müssen, sondern dass auch wieder ein Teil des Geldes an uns zurückfließt.
Pattendorf, 20.11.2025
Hans Weinzierl, Erster Vorsitzender



