Unterbrechung der Wasserversorgung in Schmidhof, Thomaszell, Höfl, Reckerszell und Mitterhof
2. Juli 2026
Wechsel an der Spitze
6. Juli 2026Wassercent ab Juli 2026: Muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Ab dem 01.07.2026 wird in Bayern der sog. Wassercent erhoben. Darüber haben wir bereits in unserem Kundenmagazin „Unser Wasser“ in der Ausgabe 2025 berichtet.
Von verschiedenen Seiten werden derzeit Eigentümer eigener Brunnen aufgefordert, den Zählerstand zum 01.07.2026 zu dokumentieren und zu gegebener Zeit an das zuständige Landratsamt zu melden.
Dies gilt lediglich für die Eigentümer eigener Brunnen und nicht für Kunden, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, also das Trinkwasser vom Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe beziehen. Bei uns muss der Wassercent in die Verbrauchsgebühr einkalkuliert werden. Unser Kalkulationszeitraum läuft derzeit noch. Der Wassercent zum 01.07.2026 wird also tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt mit unseren Kunden abgerechnet.
Mehr zum Wassercent finden Sie auch in diesem Beitrag.



