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            12. Oktober 2022

            Neuregelung für die Ausgabe von beweglichen Wasserzählern

            Beweglicher Wasserzähler

            Bereits im März 2022 hat der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe darüber informiert, dass keine beweglichen Wasserzähler für Über- und Unterflurhydranten mehr für die Befüllung von privaten Zisternen, Pools oder Teichen ausgegeben werden.

            Auf Grund der aktuellen Lage (sinkende Grundwasserspiegel) und der darüber bereits informierten unsachgemäßen Handhabung, als auch der Zustand der beweglichen Zähler bei der Rückgabe, hat der Verbandsausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2022 beschlossen, dass für diverse Nutzungszwecke wie z.B.: Reinigung von Maschinen und Geräten sowie Bewässerungen ab sofort und ab dem 01.01.2024 für das Spritzen und Sportplatzbewässerung keine beweglichen Wasserzähler mehr zur Verfügung gestellt werden.

            Das Ausleihen von beweglichen Wasserzählern für Über- und Unterflurhydranten ist nur noch möglich für Freibäder, Zwecke des menschlichen Bedarfs (z.B. öffentliche Veranstaltungen/ Feste), Baufirmen, öffentliche Kanalreinigung, Bauwasser und Zirkusse.

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            Tel.: 08781 / 9413-0
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